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AGB

Haftungsbeschränkung für den Fotografen
 

Sowohl was etwaige Schäden angeht, die beim Kunden im Rahmen des Jobs verursacht werden, als auch Ansprüche aus Drittrechten, wie Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen.

Grundregeln zu Nutzungsrechten

Es wird nur das einfache Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck übertragen, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

Herausgabe von RAW-Dateien

Ich gebe keine RAW Dateien heraus. Die Bilder werden von mir persönlich bearbeitet und als JPEG Format an den Kunden übermittelt.

Auslagen und Spesen

Der Fotograf beauftragt Drittleistungen (wie z.B. Modelhonorare) nach eigenem Ermessen und auf eigenen Namen. Die Kosten werden dem mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

Überlänge
​​

Im Angebot ist geregelt, wie lange der Job gehen soll. Bei Überlänge erhöht sich der Preis dementsprechend.

Nutzungsrechte durch Zahlung bedingt
 

​„Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars.“

Künstlerische Freiheit

Der Kunde hat sich mit meiner Arbeit auseinandergesetzt und kennt meinen Bildlook und Gestaltung der Bilder. Der Kunde stimmt zu, dass ich eine Auswahl derjenigen Bilder treffe, die dem Kunden übergeben werden.

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